Öffentliche Sitzung1. Eröffnung der Sitzung durch den Oberbürgermeister2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeitund der Tagesordnung3. Verpflichtung der Stadträte zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Amtspflichten durchdas an Jahren älteste Mitglied des Stadtrates4. Wahl des Vorsitzenden des Stadtrates5. Verpflichtung des an Jahren ältesten Mitgliedes des Stadtrates durch den Vorsitzendendes Stadtrates6. Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates gem. § 3 Abs. 3der Hauptsatzung7. Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zum Stadtrat der Stadt Merseburg037/BV/148. Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zum Ortschaftsrat des Ortsteiles Geusader Stadt Merseburg038/BV/149. Beschluss zur Gültigkeit der Wahlen zum Ortschaftsrat des Ortsteiles Beuna(Geiseltal) der Stadt Merseburg041/BV/1410. Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zum Ortschaftsrat des Ortsteiles Meuschauder Stadt Merseburg039/BV/14Seite 2211. Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zum Ortschaftsrat des OrtsteilesTrebnitz der Stadt Merseburg040/BV/1412. Mitteilung des Vorsitzenden des Stadtrates über die gebildeten Fraktionen undderen Vorsitzende13. Verteilung der Vorsitze der Ausschüsse gemäß der Hauptsatzung14. Benennung der Ausschussmitglieder15. Benennung von Vertretern in den Aufsichtsräten der Unternehmen mit kommunalerBeteiligung:. Gebäudewirtschaft GmbH. Stadtwerke Merseburg GmbH. Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. MITZ GmbH16. Informationen des Oberbürgermeisters17. Anfragen und Anregungen der Stadträte
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.